Was kostet eine Vorratsgesellschaft?

 

Die Kosten einer Vorratsgesellschaft – Was sollten Sie wissen?

Es gibt viele gute Gründe für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft: Zeitersparnis, weniger bürokratischer Aufwand und ein sofortiger Start in die Geschäftswelt, um nur einige zu nennen. Doch wie bei jedem Investment ist es essentiell, die Kosten im Blick zu haben. Das Google Keyword "Vorratsgesellschaft kosten" ist daher ein gängiger Suchbegriff bei angehenden Geschäftsinhabern. In diesem Artikel werden wir genau diesen Kostenpunkt beleuchten und Ihnen einen detaillierten Überblick geben.


1. Kaufpreis: Bankguthaben und Aufpreis

Beginnen wir mit dem Hauptposten: dem Kaufpreis. Wenn Sie eine Vorratsgesellschaft kaufen, setzt sich der Kaufpreis aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Bankguthaben: Dies entspricht in der Regel dem Stammkapital der Gesellschaft. Es ist ein Guthaben, das der Käufer am Ende zurückbekommt, da es sich auf dem unternehmenseigenen Bankkonto befindet.
  • Agio oder Aufgeld: Dies ist der Aufschlag, den der Verkäufer für seine Dienstleistungen verlangt. Es umfasst nicht nur die ursprünglichen Gründungskosten der Gesellschaft, sondern auch die laufenden Kosten für die Kontoführung, IHK-Beiträge und andere Posten. Diese Kosten wurden bereits vom Verkäufer getragen, bevor die Vorratsgesellschaft zum Verkauf angeboten wurde.

2. Notarkosten

Ein weiterer wesentlicher Kostenpunkt sind die Notarkosten. Hierbei handelt es sich um die Gebühren, die beim Kauf der Vorratsgesellschaft für die Beurkundung des Kaufvertrags anfallen. Die Kosten variieren je nach Art der Gesellschaft:

  • Bei einer GmbH liegen sie bei ungefähr 1.200 EUR netto.
  • Für eine UG (haftungsbeschränkt) sind es in der Regel ca. 800 EUR netto.

Ein interessanter Tipp: Sie können diese Kosten reduzieren, indem Sie auf eine Neufassung der Satzung verzichten. Das hat allerdings zur Folge, dass der neue Geschäftsführer nicht vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB befreit werden kann.


3. Registergerichtskosten

Die nächste Kostenposition bezieht sich auf das Handelsregister. Die genauen Kosten hängen von den spezifischen Änderungen ab, die der Notar vornehmen muss. Dies kann zwischen 90 und 400 EUR variieren.


4. Kosten der Gewerbeanmeldung

Egal ob Sie eine völlig neue Gesellschaft gründen oder eine Vorratsgesellschaft erwerben: In den meisten Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt beim zuständigen Ordnungsamt oder Rathaus. Die Kosten dafür schwanken je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 55 EUR. Ein wichtiger Hinweis: Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise müssen rein vermögensverwaltende oder immobilienverwaltende Gesellschaften sowie Holdings, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben, nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden.


Fazit

Eine Vorratsgesellschaft bietet viele Vorteile, doch sie kommt natürlich nicht ohne Kosten. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf über alle anfallenden Gebühren im Klaren zu sein. Dabei sollten Sie nicht nur die offensichtlichen Kosten wie den Kaufpreis betrachten, sondern auch die weniger bekannten Kostenpunkte wie Notar- und Registergerichtskosten. Mit einer soliden Kenntnis dieser Kosten können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und wissen genau, worauf Sie sich einlassen. Im Zweifelsfall sollten Sie immer den Rat eines Fachmanns oder Steuerberaters in Anspruch nehmen.