Gewerbeanmeldung für GmbH und UG – Schritt-für-Schritt erklärt
Sobald Ihre GmbH oder Ihre UG in das Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie Ihre Firma noch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie die Anmeldung einer Kapitalgesellschaft abläuft und wie Sie das Gewerbeanmeldunsformular richtig ausfüllen.
Wann muss eine GmbH oder eine UG ein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung muss bei Gewerbebetrieben noch vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung muss für jede Betriebsstätte, wie beispielsweise Büros, Fertigungsstätten und Verkaufsräume erfolgen. Wenn eine GmbH beispielsweise ein Büro und separat ein Fachgeschäft betreibt, dann müssen zwei Anmeldungen erfolgen.
Eine Gewerbeanmeldung ist lediglich bei nicht operativen Firmen, wie beispielsweise Holdinggesellschaften, nicht erforderlich, wenn die GmbH oder UG nur Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Immobilien hält ohne verwaltungstechnisch tätig zu werden. In Zweifelsfall lohnt es sich eine schriftliche Anfrage bei dem zuständigen Gewerbeamt zu stellen, um die Frage abzuklären, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder davon befreit sind.
Ablauf der Gewerbeanmeldung bei einer GmbH oder UG
- Zuständiges Gewerbeamt finden
- Formular ausfüllen
- Die Anmeldung persönlich, postalisch oder online vornehmen
- Gebühren bezahlen
- Mit dem Unternehmen starten
Zuständiges Gewerbeamt finden
Am einfachsten finden Sie das zuständige Gewerbeamt für Ihre GmbH oder UG mithilfe von Google. Am besten benutzen Sie den Suchbegriff „Gewerbeanmeldung in …“, wie z.B. „Gewerbeanmeldung in Berlin“ oder „Gewerbeanmeldung in Köln“.
Formular ausfüllen und die Anmeldung persönlich, postalisch oder online vornehmen

Sobald Sie das für Ihre GmbH oder UG zuständige Gewerbeamt gefunden haben, müssen Sie noch das richtige Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Früher war das nur in Papierform oder persönlich möglich. Heute bieten immer mehr Ämter auch Online-Gewerbeanmeldungen an. In Berlin sind die Anmeldegebühren sogar geringer, wenn Sie die Anmeldung online vornehmen. In Bayern können Sie das Formular mithilfe eines Online-Assistenten ausfüllen.
Zur Online-Gewerbeanmeldung in Berlin
Zum Online-Assistenten in Bayern
Formen der Gewerbeanmeldungen bei einer GmbH oder UG:
Online: geht nicht in jeder Stadt; in manchen Gemeinden benötigen Sie eine eID um die Anmeldung vorzunehmen.
Per Post: Formular selbst ausfüllen und an das Gewerbeamt verschicken. Wichtig ist, dass Sie zum Antrag eine Kopie des Handelsregisterauszugs und die Ausweiskopien aller Geschäftsführer beifügen. Diese Form der Anmeldung dauert in der Regel am längsten.
Persönlich: seit der Pandemie ist es meistens nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der größte Vorteil bei dieser Variante besteht darin, dass Sie die Anmeldung sofort in die Hand bekommen und müssen nicht Tage oder sogar Wochen auf die Antwort der Behörde warten. Zum Termin müssen alle Geschäftsführer entweder persönlich erscheinen oder jemand bevollmächtigen. (Eine Vollmacht können Sie hier herunterladen.)
Folgende Dokumente werden bei der persönliche Vorsprache benötigt:
- Formular zur Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Ausweise aller Geschäftsführer (bei Vollmacht reichen Kopien)
- ggf. Vollmacht, sofern nicht alle Beteiligten persönlich erscheinen
Die Kosten sind vor Ort zu bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen
Unabhängig davon, ob Sie die Gewerbeanmeldung Ihrer GmbH oder UG auf dem traditionellen Formular anmelden oder online abwickeln, benötigen Sie immer die folgenden Daten:
- Angaben zum Unternehmen:
- Firmenname
- HRB-Nummer der GmbH oder UG (die HRB Nummer finden Sie auf dem Handelsregisterauszug)
- Name des zuständigen Registergerichts
- Anschrift des Firmensitzes
- Anschrift der Betriebsstätte, die angemeldet werden soll, sofern vom Firmensitz abweichend
- Ob eine Beteiligung der öffentlichen Hand vorliegt
- Angaben zu der geplanten Tätigkeit:
- Auflistung der Tätigkeiten mit Unterscheidung zwischen Haupttätigkeit und Nebentätigkeiten
- Datum des Beginns der Tätigkeit
- Ob die Aktivität erlaubnispflichtig ist
- Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte
- Angaben zu den Geschäftsführern:
- Vor- und Nachnamen
- Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort
- Privatanschrift
- Bei ausländischen Geschäftsführern: Aufenthaltstitel
Die Gewerbeanmeldung muss noch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist für jede einzelne Betriebsstätte wie Büros, Fertigungsstätten oder Verkaufsräume erforderlich. Nicht operative Gesellschaften wie Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen oder Immobilien halten, sind von der Anmeldepflicht befreit. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt.
Der Prozess umfasst fünf Schritte: das zuständige Gewerbeamt finden, das Formular ausfüllen, die Anmeldung persönlich, postalisch oder online einreichen, die Gebühren bezahlen und anschließend den Geschäftsbetrieb starten. Das zuständige Gewerbeamt lässt sich am einfachsten per Google-Suche mit dem Begriff „Gewerbeanmeldung in [Stadt]“ finden.
Bei persönlicher Vorsprache werden das ausgefüllte Anmeldeformular, ein Handelsregisterauszug sowie die Ausweise aller Geschäftsführer benötigt. Falls nicht alle Geschäftsführer persönlich erscheinen, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich. Bei postalischer Einreichung müssen dem Formular eine Kopie des Handelsregisterauszugs und Ausweiskopien aller Geschäftsführer beigelegt werden.
Das Formular erfordert Angaben zum Unternehmen (Firmenname, HRB-Nummer, Registergericht, Firmensitz), zur geplanten Tätigkeit (Haupt- und Nebentätigkeiten, Startdatum, Erlaubnispflicht) sowie zu allen Geschäftsführern (Name, Geburtsdaten, Privatanschrift). Bei ausländischen Geschäftsführern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel anzugeben.
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