Vorrats-UG kaufen: schuldenfrei, mit Bankkonto und 500 EUR Stammkapital
Was ist eine Vorrats UG?
Eine Vorrats-UG – auch als Mini-GmbH bekannt – ist eine bereits gegründete, aber bisher inaktive Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die ausschließlich zum späteren Verkauf ins Handelsregister eingetragen wurde. Sie hat noch keinen operativen Geschäftsbetrieb, keine Verträge und keine Verbindlichkeiten.
Die UG ist die kleine Schwester der GmbH: Sie wurde 2008 mit dem MoMiG eingeführt und ermöglicht die Gründung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft ab einem Stammkapital von nur 1 EUR. In der Praxis empfehlen wir jedoch ein Stammkapital von mindestens 500 EUR, damit Notar-, Gründungs- und Verwaltungskosten gedeckt sind – genau das bieten wir bei jeder Vorrats-UG von GmbH-UG.com.

Vorrats-UG Qualitätsversprechen von GmbH-UG.com
Vorrats-UG kaufen
- Bankguthaben in Höhe des Stammkapitals (500 EUR)
- 100 % schuldenfrei & ohne operative Historie
- Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Umschreibungsprozesses
- Notartermin in Ihrer Nähe (auch im Ausland möglich)
- Auf Wunsch Unterstützung bei Gewerbeanmeldung, Transparenzregister, virtuellem Büro sowie der Suche nach einem Steuerberater
Kaufpreis: 2.500 EUR
Unverbindliche Beratung
Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen rund um den Erwerb einer Vorratsgesellschaft – 100 % kostenfrei und unverbindlich.
Für wen ist die Vorrats-UG die richtige Wahl?
Die Vorrats-UG eignet sich besonders für:
- Solo-Gründer und Freelancer, die ihre Privatvermögen durch Haftungsbeschränkung schützen wollen, ohne mindestens 12.500 EUR investieren zu müssen
- Side-Projects und Nebengewerbe, bei denen ein eigenständiges Rechtsvehikel sinnvoll ist
- Gründer, die mit einem schlanken Test-Vehikel den testen wollen, bevor sie auf eine GmbH upgraden
- Holding-Strukturen im Aufbau, bei denen mehrere Mutter- und Tochtergesellschaften günstig benötigt werden
Wenn Sie hingegen ein Stammkapital von 25.000 EUR oder höheres Vertrauen im Geschäftsverkehr (z. B. bei Banken, Großkunden oder Ausschreibungen) brauchen, ist die Vorrats-GmbH die bessere Wahl.
Seit 2017 vertrauen über 1.000 Kunden GmbH-UG.com
Transparente Preise für den Kauf einer Vorrats-UG
| Standard | Premium | |
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| Firmenordner mit allen Geschäftsunterlagen |
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| Wir vereinbaren einen Notartermin für Sie bei Ihrem Wunschnotar |
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| Alle Änderung in nur einem Notartermin (Firmenname, Adresse, Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmensgegenstand, Satzung optional) |
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| Vermittlung von virtueller Geschäftsadresse (optional) |
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| Wir helfen Ihnen ein passendes Notariat in Ihrer Nähe zu finden |
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| Unterschrift mit Vollmacht möglich |
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| Beglaubigung im Ausland möglich |
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| Gesellschafter und/oder Geschäftsführer können im Ausland wohnen |
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| Wir formulieren Ihren neuen Unternehmensgegenstand |
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| IHK-Anfrage zur Prüfung des neuen Firmennamens und Unternehmensgegenstands |
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| Wir bereiten Ihre Gewerbeanmeldung vor |
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| Wir nehmen die Änderungen im Transparenzregister für Sie vor |
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2.500 EUR
zzgl. Notar- und Gerichtskosten |
3.500 EUR
zzgl. Kosten für Notar, Amtsgericht und Gewerbeamt sowie MwSt. in Höhe von 119 EUR auf unser Premiumpaket. |
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kauf einer Vorrats-UG:
Eine Vorrats-UG (haftungsbeschränkt) ist eine bereits gegründete, aber bisher inaktive UG, die nur zu dem Zweck ins Handelsregister eingetragen wurde, später verkauft zu werden. Sie hat noch keinen operativen Geschäftsbetrieb und keine bestehenden Verträge oder Verbindlichkeiten. Durch den Kauf einer Vorrats-UG überspringen Sie den kompletten Gründungsprozess und können sofort unter der UG firmieren.
Der zentrale Unterschied liegt im Stammkapital: Die UG ist ab 1 EUR möglich (bei uns 500 EUR voll eingezahlt), die GmbH erfordert mindestens 25.000 EUR. Damit ist die UG deutlich günstiger im Einstieg – Kaufpreis 2.500 EUR statt 27.500 EUR. Die UG bietet jedoch dieselbe persönliche Haftungsbeschränkung wie die GmbH. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie auf unserer Seite Vorratsgesellschaft kaufen.
Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss eine UG jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses (nach Verlustausgleich) in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Pflicht entfällt erst, wenn das Stammkapital auf 25.000 EUR erhöht und die UG zur GmbH umfirmiert wird. Die Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung, zum Verlustausgleich oder zur Verlustvortragsdeckung verwendet werden – nicht zur Gewinnausschüttung.
In der Regel sind Sie unmittelbar nach der notariellen Beurkundung handlungsfähig. Sobald die Geschäftsführerbestellung und Anteilsübertragung beurkundet sind, können Sie die UG im Rechtsverkehr verwenden. Handelsregister-Umfirmierung und Datenaktualisierung laufen dann parallel, was Ihre Handlungsfähigkeit in der Regel nicht einschränkt.
Ja, beim Notartermin können Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsführer einfach angepasst werden. Wichtig: Der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ muss im Firmennamen erhalten bleiben – er darf gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG niemals weggelassen werden. Die Änderungen werden im Handelsregister angemeldet und nach Eintragung öffentlich sichtbar.
Ja. Sobald das Stammkapital durch thesaurierte Gewinne (über die gesetzliche Rücklage) oder durch eine Kapitalerhöhung 25.000 EUR erreicht hat, kann die UG zur GmbH umfirmiert werden. Dies ist keine Pflicht, sondern eine Option – viele Unternehmer bleiben dauerhaft bei der UG. Bei der Umfirmierung entfällt die 25-%-Rücklagenpflicht und die Gesellschaft führt fortan den Zusatz „GmbH“.
Nein. Gemäß § 5a Abs. 2 GmbHG sind bei der UG ausschließlich Bareinlagen zulässig. Sachwerte (z. B. ein Firmenwagen, Maschinen oder Lizenzen) können nicht als Stammkapital eingebracht werden. Wer Sacheinlagen einbringen möchte, sollte stattdessen eine Vorrats-GmbH kaufen.
Mit dem Kauf einer Vorrats-UG von GmbH-UG.com sparen Sie mehrere Wochen Zeit, weil Handelsregistereintragung und Kontoeröffnung bereits erfolgt sind. Sie können in der Regel sofort mit der Geschäftstätigkeit starten und Verträge im Namen der UG abschließen, sofern Ihr Geschäftsvorhaben keine Erlaubnis benötigt. Zudem reduzieren Sie das Risiko von Formfehlern in der Gründung, weil die Gesellschaft professionell nach Standard eingerichtet wurde.